Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Gereon Sandhage im Auftrag der Marlen und Swen Sachse GbR wegen Werbung mit "Original".
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (85 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin im Auftrag der Marlen und Swen Sachse GbR wegen Werbung mit "Original"
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen der Marlen und Swen Sachse GbR und verschickt für sie derzeit Abmahnungen, welche sich an Online-Händler richten. Gerügt wird die Bewerbung mit der Bezeichnung "Original" in einem Angebot von Markenware für Druckerzubehör. Bei dieser Werbung handle es sich um eine irreführende und deswegen unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es sei nämlich selbstverständlich, dass angebotenen Markenware „Original“ zu sein hat.
RA Sandhage fordert daher von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des RA Gereon Sandhage betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen der Marlen und Swen Sachse GbR und verschickt für sie derzeit Abmahnungen, welche sich an Online-Händler richten. Gerügt wird die Bewerbung mit der Bezeichnung "Original" in einem Angebot von Markenware für Druckerzubehör. Bei dieser Werbung handle es sich um eine irreführende und deswegen unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es sei nämlich selbstverständlich, dass angebotenen Markenware „Original“ zu sein hat.
RA Sandhage fordert daher von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des RA Gereon Sandhage betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.