Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für Ralph Schneider (markenglas.de)
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (188 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für Ralph Schneider (markenglas.de)
Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner - Scharfenberg verschickt für Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) ein Abmahnschreiben mit dem Vorwurf des gewerblichen Handels. Herr Schneider vertreibt auf seiner Website markenglas.de Begleit- und Merchandisingprodukte von Getränkeherstellern.
Die Abmahnung richtet sich gegen einen Scheinprivatverkäufer, welcher über einen privaten Account auf eBay gewerblich handeln würde. In der Abmahnung werden folgende fehlende Informationspflichten gerügt:
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner - Scharfenberg verschickt für Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) ein Abmahnschreiben mit dem Vorwurf des gewerblichen Handels. Herr Schneider vertreibt auf seiner Website markenglas.de Begleit- und Merchandisingprodukte von Getränkeherstellern.
Die Abmahnung richtet sich gegen einen Scheinprivatverkäufer, welcher über einen privaten Account auf eBay gewerblich handeln würde. In der Abmahnung werden folgende fehlende Informationspflichten gerügt:
- Anbieterkennzeichnung (Impressum)
- Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschlus führen und die Vertragstextspeicherung
- Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
- Link zur ODR-Streitschlichtungsplattform
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.