Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lutz Abel wegen der Verletzung von Rechten an einem Lichtbild
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (158 mal gelesen)
Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lutz Abel wegen der Verletzung von Rechten an einem Lichtbild
Die LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB aus Berlin verschickte kürzlich ein Schreiben im Auftrag eines Mandanten, in dem Urheberrechtsverletzungen an einer geschützten Fotografie abgemahnt werden. Der Mandant sei ein selbstständiger Fotodesigner.
Der von der Abmahnung Betroffene soll laut dem Vorwurf der Abmahnung die Fotografie, welche ein Lichtbild nach §72 UrhG darstelle, auf seinen Internetseiten veröffentlicht haben, ohne eine erforderliche Genehmigung zu besitzen. Dies würde eine Verletzung des dem Fotografen zustehenden Vervielfältigungsrechts nach §16 UrhG und dem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach §19a UrhG darstellen.
Dem Abgemahnten werden folgende Forderungen gestellt:
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB aus Berlin verschickte kürzlich ein Schreiben im Auftrag eines Mandanten, in dem Urheberrechtsverletzungen an einer geschützten Fotografie abgemahnt werden. Der Mandant sei ein selbstständiger Fotodesigner.
Der von der Abmahnung Betroffene soll laut dem Vorwurf der Abmahnung die Fotografie, welche ein Lichtbild nach §72 UrhG darstelle, auf seinen Internetseiten veröffentlicht haben, ohne eine erforderliche Genehmigung zu besitzen. Dies würde eine Verletzung des dem Fotografen zustehenden Vervielfältigungsrechts nach §16 UrhG und dem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach §19a UrhG darstellen.
Dem Abgemahnten werden folgende Forderungen gestellt:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkärung
- Erteilung von Auskünften bzgl. der konkreten Verwendung der Fotografie durch den Abgemahnten
- Schadensersatzzahlung nach Lizenzanalogie
- Aufwendungsersatz für die Einschaltung des Rechtsanwalts (Gegenstandswert: 24.000,00€)
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.