Markenrechtliche Abmahnung der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte im Auftrag der Zebrapharm GmbH wegen „Pulmostat“
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (97 mal gelesen)
Abmahnung der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte aus Oldenburg im Auftrag der Zebrapharm GmbH wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke „Pulmostat“
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte aus Oldenburg vertreten die Interessen der Zebrapharm GmbH. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Wortmarke "Pulmostat" für die Vermarktung von veterinärmedizinischen Erzeugnissen und Präparaten, Ergänzungsfuttermittel für tiermedizinische Zwecke sowie Futtermittelzusätze und Ergänzungsfuttermittel zur Vorbeugung und Behandlungen von Störungen und Krankheiten des Luftröhren-, Bronchial- und Lungenbereichs bei Tieren.
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte verschicken derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene habe denen der Zebrapharm GmbH ähnelnde Produkte unter der Bezeichnung "Pulmo Star" zum Verkauf angeboten. Dadurch läge eine Verwechslungsgefahr vor, durch welcher beim Verbraucher der Irrtum entstehen könnte, dass die mit vergleichbaren Zeichen "Pulmo Star" und "Pulmostat" erfassten Waren bzw. Dienstleistungen aus dem selben Unternehmen stammen könnten oder ggf. aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen würden. Dies stellt nach Ansicht der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar.
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte fordern deshalb Unterlassung. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte aus Oldenburg vertreten die Interessen der Zebrapharm GmbH. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Wortmarke "Pulmostat" für die Vermarktung von veterinärmedizinischen Erzeugnissen und Präparaten, Ergänzungsfuttermittel für tiermedizinische Zwecke sowie Futtermittelzusätze und Ergänzungsfuttermittel zur Vorbeugung und Behandlungen von Störungen und Krankheiten des Luftröhren-, Bronchial- und Lungenbereichs bei Tieren.
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte verschicken derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene habe denen der Zebrapharm GmbH ähnelnde Produkte unter der Bezeichnung "Pulmo Star" zum Verkauf angeboten. Dadurch läge eine Verwechslungsgefahr vor, durch welcher beim Verbraucher der Irrtum entstehen könnte, dass die mit vergleichbaren Zeichen "Pulmo Star" und "Pulmostat" erfassten Waren bzw. Dienstleistungen aus dem selben Unternehmen stammen könnten oder ggf. aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen würden. Dies stellt nach Ansicht der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar.
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte fordern deshalb Unterlassung. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- eine Rechtsverletzung eingestehen und
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.