Erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung der RA Daniela Schmidt im Auftrag der WSI GmbH wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (158 mal gelesen)
Erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung der RA Daniela Schmidt im Auftrag der WSI GmbH wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung
Die Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen vertritt erneut die Interessen der WSI GmbH, welche Partner für Fachhandel und Gastronomie im Bereich Spirituosen ist. Im Auftrag dieser verschickte Rechtsanwältin Daniela Schmidt nun eine Abmahnung, welche sich an einen Mitbewerber richtete.
Der Vorwurf lautet, der Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes von alkoholischen und alkoholfreier Getränke den Preis je Maßeinheit (Grundpreis) nicht aufgeführt. Nach § 2 PAngV (Preisangabenverordnung) sei er jedoch verpflichtet, den Preis je Maßeinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Deshalb würde sich aufgrund dieses Wettbewerbsverstoßes ein Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 S.1 UWG in Verbindung mit § 3 UWG der WSI GmbH begründen.
Rechtsanwältin Daniela Schmidt fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahn- und Rechtsanwaltskosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen vertritt erneut die Interessen der WSI GmbH, welche Partner für Fachhandel und Gastronomie im Bereich Spirituosen ist. Im Auftrag dieser verschickte Rechtsanwältin Daniela Schmidt nun eine Abmahnung, welche sich an einen Mitbewerber richtete.
Der Vorwurf lautet, der Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes von alkoholischen und alkoholfreier Getränke den Preis je Maßeinheit (Grundpreis) nicht aufgeführt. Nach § 2 PAngV (Preisangabenverordnung) sei er jedoch verpflichtet, den Preis je Maßeinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Deshalb würde sich aufgrund dieses Wettbewerbsverstoßes ein Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 S.1 UWG in Verbindung mit § 3 UWG der WSI GmbH begründen.
Rechtsanwältin Daniela Schmidt fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahn- und Rechtsanwaltskosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.